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Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch · unverändert seit 1812

ABGB § 1368

II.) Durch Pfandvertrag. § 1368. Pfandvertrag heißt derjenige Vertrag, wodurch der Schuldner, oder ein Anderer anstatt seiner auf eine Sache dem Gläubiger das Pfandrecht wirklich einräumet, folglich ihm das bewegliche Pfandstück übergibt, oder das unbewegliche durch die Pfandbücher verschreibt. Der Vertrag, ein Pfand übergeben zu wollen, ist noch kein Pfandvertrag.
Wortlaut aus dem Bundesrecht konsolidiert · im RIS ansehen

Was die Gerichte dazu entschieden haben

Die Bank muss einen Bürgen vor dem Abschluss nicht über die Vermögensverhältnisse des Schuldners aufklären. Ebenso wenig ist es üblich, dass sie jemandem, der ein Pfand beistellt, Auskunft über die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers gibt.

In besonderen Ausnahmefällen muss die Bank den Bürgen warnen, auch wenn sie sonst zur Verschwiegenheit über den Hauptschuldner verpflichtet ist. Das gilt etwa, wenn sie schon vor der Unterschrift weiß, dass der Schuldner zahlungsunfähig ist oder den Kredit mit größter Wahrscheinlichkeit nicht zurückzahlen kann und deshalb nur der Bürge zahlen wird.

Es braucht zwei Schritte. Zuerst einen Vertrag, mit dem Sie das Pfand bestellen, und dann die Eintragung im Grundbuch. Erst mit der Eintragung entsteht das Pfandrecht an der Liegenschaft. Die Urkunde über die Pfandbestellung wird dabei nach ihrem Wortlaut ausgelegt.

Der Vertrag über die Pfandbestellung muss klar sagen, dass ein Pfand zur Sicherung einer Forderung gegeben und angenommen wird. Die gesicherte Forderung muss eindeutig bestimmt sein. Wenn Kreditnehmer und Pfandgeber nicht dieselbe Person sind, muss zweifelsfrei hervorgehen, wer den Kredit bekommt und wer das Pfand gibt.

Ein Pfand können Sie auch für eine Forderung bestellen, die erst in Zukunft oder nur unter einer Bedingung entsteht. Voraussetzung ist, dass diese Forderung ausreichend bestimmbar ist. Aus dem Pfand klagen können Sie aber erst, wenn die Forderung tatsächlich entstanden ist.

Nein. Das Recht, einen Vertrag anzufechten, steht nur den Vertragsparteien selbst zu und kann nicht für sich allein übertragen werden. Hat der Kreditnehmer den Vertrag nicht wegen Wuchers angefochten und ist er rechtskräftig zur Rückzahlung verurteilt, können Sie als Pfandschuldner das nicht nachholen.

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