Was muss im Vertrag stehen, wenn ich fremde Schulden besichere?
günstig für Pfandgeber betrifft Grundeigentümer, Kreditnehmer, Banken, Bürgen
Der Vertrag über die Pfandbestellung muss klar sagen, dass ein Pfand zur Sicherung einer Forderung gegeben und angenommen wird. Die gesicherte Forderung muss eindeutig bestimmt sein. Wenn Kreditnehmer und Pfandgeber nicht dieselbe Person sind, muss zweifelsfrei hervorgehen, wer den Kredit bekommt und wer das Pfand gibt.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 26.01.2017 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Der sogenannte Pfandbestellungsvertrag oder Verpfänderungsvertrag hat zum Inhalt, daß der Pfandgeber erklärt, zur Sicherung einer Forderung ein Pfand bestellen zu wollen und der Pfandnehmer damit übereinstimmend erklärt, dieses als Sicherheit annehmen zu wollen. Aus dem Wesen des Pfandrechtes ergibt sich dabei, daß die Forderung, welche durch das Pfandrecht gesichert werden soll, eindeutig bestimmt sein muß und das im Pfandbestellungsvertrag vor allem bei Verschiedenheit zwischen Kreditnehmer und Pfandbesteller auch zweifelsfrei zum Ausdruck gebracht werden muß, wem der Kredit gewährt wird und wer das Pfand bestellt.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011356 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 9 Ob 65/16y, 26.01.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Eigentum und Grundbuch · Rechtsgrund für die Eintragung des Pfandrechts
Vertragsrecht · Verfallsvereinbarung beim Pfand
Vertragsrecht · Auslegung von Pfandverträgen
Eigentum und Grundbuch · Pfandrechtseintragung bei strittiger Forderung
Vertragsrecht · Pfandrecht für bedingte Forderung