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Muss mich die Bank über die Lage des Kreditnehmers aufklären?

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Die Bank muss einen Bürgen vor dem Abschluss nicht über die Vermögensverhältnisse des Schuldners aufklären. Ebenso wenig ist es üblich, dass sie jemandem, der ein Pfand beistellt, Auskunft über die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers gibt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 26.06.2024 (26 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

So wie die Bank nicht verpflichtet ist, einen Bürgen vor dem Abschluss eines Bürgschaftsvertrages über die Vermögensverhältnisse des Schuldners aufzuklären ist es auch nicht üblich, dass die Bank demjenigen, der ein Pfand beistellt, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers erteilt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 12 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026779 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 26.

Im Gesetz

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