EO § 394
Was die Gerichte dazu entschieden haben
Auch vorläufig gezahlter Unterhalt, auf den letztlich kein Anspruch bestand, kann nur insoweit zurückgefordert werden, als Sie ihn nicht in gutem Glauben verbraucht haben. Sie sind aber schon dann nicht mehr gutgläubig, wenn Ihnen bei vernünftiger Betrachtung klar sein muss, dass die gerichtliche Beurteilung zu Ihrem Nachteil ausgehen könnte.
Ja. Mehrere Ersatzpflichtige können auch dann gemeinsam für denselben Schaden haften, wenn ihre Haftung auf ganz verschiedenen rechtlichen Grundlagen beruht. Ob die Haftung gleichzeitig oder nacheinander entstanden ist, macht dabei keinen Unterschied.
Bei einer einstweiligen Verfügung prüft das Gericht nur innerhalb dessen, was die antragstellende Partei selbst behauptet hat. Es sammelt nicht von sich aus weiteres Material und dringt auch nicht auf ergänzendes Vorbringen. Was Sie nicht vorbringen, bleibt unberücksichtigt.
Zu Unrecht gezahlter vorläufiger Ehegattenunterhalt kann nicht im vereinfachten Verfahren über den Ersatz von Nachteilen aus einer einstweiligen Verfügung zurückgeholt werden. Sie haben auch keine Wahl zwischen den beiden Wegen, sondern müssen das Geld gesondert zurückfordern.
Ja. Auch wenn das einstweilige Verbot durch Zeitablauf überholt ist, bleibt Ihr Rechtsschutzinteresse bestehen, solange die Verfügung nicht aufgehoben wurde. Das gilt für den Gegner der gefährdeten Partei, nicht aber für den Antragsteller, dessen Antrag abgewiesen wurde.
Ja. Auch wenn beide Instanzen gleich entschieden haben, können Sie den Beschluss über den Ersatz für Nachteile aus einer einstweiligen Verfügung beim Obersten Gerichtshof bekämpfen. Das gilt allerdings nur für die Entscheidung in der Sache selbst und nur, wenn der Wert die Rechtsmittelgrenze übersteigt.