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Kann ich den Ersatz nach einer einstweiligen Verfügung weiterbekämpfen?

günstig für Antragsgegner betrifft Antragsgegner, Antragsteller, Parteien eines Sicherungsverfahrens
Ja. Auch wenn beide Instanzen gleich entschieden haben, können Sie den Beschluss über den Ersatz für Nachteile aus einer einstweiligen Verfügung beim Obersten Gerichtshof bekämpfen. Das gilt allerdings nur für die Entscheidung in der Sache selbst und nur, wenn der Wert die Rechtsmittelgrenze übersteigt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 03.10.2018 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Das Verfahren nach § 394 EO wird in § 402 Abs 1 EO nicht erwähnt. Auf Grund analoger Anwendung des § 402 Abs 1 EO können aber auch zur Gänze bestätigende Beschlüsse über den Ersatzanspruch nach § 394 EO beim Obersten Gerichtshof angefochten werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0104478 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 11.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Antragsteller Kostenersatz im Verfahren über einstweilige Verfügungen

Wehren Sie sich im Verfahren über eine einstweilige Verfügung erfolgreich dagegen, dass die Gegenseite eine unzulässige Verfahrenshandlung setzt, etwa ein unzulässiges Rechtsmittel, bekommen Sie die dafür angefallenen Kosten schon in diesem Verfahren ersetzt. Diese Kosten müssen nicht bis zum Ende des Hauptverfahrens warten.

günstig für Antragsteller Neue Vereinbarung und einstweilige Verfügung

Behaupten Sie, der gesicherte Anspruch sei durch eine neue Vereinbarung ersetzt worden, und ist das strittig, kann darüber nicht im Verfahren über die einstweilige Verfügung entschieden werden. Die Frage muss zuerst in einem eigenen Rechtsstreit geklärt werden. Erst diese Entscheidung kann dann Grundlage für eine Aufhebung sein.

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