Kann ich den Ersatz nach einer einstweiligen Verfügung weiterbekämpfen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 03.10.2018 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Keine analoge Anwendung bei Bestätigung der Zurückweisung einer Streitverkündung.OGH 4 Ob 83/08x, 20.05.2008
- Allerdings nur, wenn der Entscheidungsgegenstand zweiter Instanz 4.000 EUR übersteigt.OGH 4 Ob 45/08h, 08.04.2008
- Hier keine analoge Anwendung von § 402 Abs 1 EO bei Entscheidung über Mutwillensstrafe im Verfahren nach § 394 Abs 2 EO.OGH 4 Ob 107/07z, 10.07.2007
- Allerdings nur, soweit es dabei um die Bekämpfung der Sachentscheidung beziehungsweise um einen den Sachantrag des Gegners der gefährdeten Partei zurückweisenden Beschluss geht.OGH 3 Ob 102/98s, 15.04.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0104478 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 11.
- OGH 5 Ob 151/18v, 03.10.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 394 · Schadenersatz und Mutwillensstrafe
- EO § 402 · Rekurs
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 528
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wehren Sie sich im Verfahren über eine einstweilige Verfügung erfolgreich dagegen, dass die Gegenseite eine unzulässige Verfahrenshandlung setzt, etwa ein unzulässiges Rechtsmittel, bekommen Sie die dafür angefallenen Kosten schon in diesem Verfahren ersetzt. Diese Kosten müssen nicht bis zum Ende des Hauptverfahrens warten.
Behaupten Sie, der gesicherte Anspruch sei durch eine neue Vereinbarung ersetzt worden, und ist das strittig, kann darüber nicht im Verfahren über die einstweilige Verfügung entschieden werden. Die Frage muss zuerst in einem eigenen Rechtsstreit geklärt werden. Erst diese Entscheidung kann dann Grundlage für eine Aufhebung sein.