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Kann ich eine übernommene Forderung noch einmal einklagen?

günstig für Schuldner betrifft Gläubiger, Schuldner, Forderungskäufer
Hat der frühere Gläubiger für die Forderung bereits ein rechtskräftiges Urteil erwirkt, können Sie als neuer Gläubiger nicht noch einmal auf Zahlung klagen. Ihnen bleibt nur der Weg über die Vollstreckung, in der Sie den Übergang der Forderung nachweisen oder auf Zulassung der Vollstreckung klagen. Diese Klage können Sie auch gegen den übernommenen Schuldner erheben.

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Ständige Rechtsprechung seit 1950, zuletzt bestätigt am 25.05.2023 (27 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1950)

Der neuerlichen Leistungsklage des Übernehmers einer Forderung steht die Rechtskraft des für die Forderung vom Überträger erwirkten Leistungsurteile entgegen. Dem Übernehmer einer Forderung, für die der Überträger bereits ein rechtskräftiges Leistungsurteil erwirkt hat, stehen zur Hereinbringung der Forderung nur die in den §§ 9 und 10 EO vorgesehenen Wege zu Gebote. Die Klage nach § 10 EO kann vom Übernehmer der Forderung auch gegen den übernommenen Schuldner erhoben werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 14 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0000306 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 27.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Gläubiger Klagerecht nach Pfändung der Forderung

Ist Ihre Forderung gepfändet und einem Gläubiger zur Einziehung überwiesen, darf grundsätzlich nur mehr er sie gegen den Drittschuldner geltend machen. Für eine eigene Klage fehlt Ihnen in diesem Umfang die Berechtigung.

günstig für Gläubiger Klage nach Übertragung zum Inkasso

Wird eine Forderung nur zum Einziehen übertragen, darf die Person, die sie erhalten hat, dennoch darüber im Prozess verfügen. Sie kann die Forderung also selbst gerichtlich geltend machen.

Verwandte Fragen

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