Kann ich eine übernommene Forderung noch einmal einklagen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1950, zuletzt bestätigt am 25.05.2023 (27 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1950)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Wirkung des einer Negatorienklage wegen Anmaßung einer Dienstbarkeit stattgebenden Urteils gegen den Erwerb des vermeintlich herrschenden Grundstückes.OGH 3 Ob 87/79, 19.09.1979
- Der daraus abgeleitete Grundsatz, daß sich die Rechtskraft eines Urteils auch auf die Singularsukzessoren der Prozeßparteien erstreckt, kann jedoch schon begrifflich nur dort gelten, wo die Einzelrechtsnachfolge während des Rechtsstreites oder nach seiner Beendigung eingetreten ist.OGH 4 Ob 392/78, 19.12.1978
- hier ZessionOGH 6 Ob 592/78, 01.06.1978
- idR auch dann, wenn die Entschädigungsforderung nach § 67 VersVG auf den Versicherer übergegangen ist.OGH 7 Ob 262/75, 15.01.1976
- hier Klage des Fürsorgeträgers gegen Unterhaltspflichtigen (§ 21a FürsogepflichtV, § 27 Wr SozialhilfeG), der bereits zur Unterhaltszahlung an den Befürsorgten verurteilt ist.OGH 7 Ob 190/74, 24.10.1974
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- hier Veräußerung; StreitanhängigkeitOGH 6 Ob 66/73, 22.03.1973
- hier Streitanhängigkeit; sie erstreckt sich bei sonstiger Identität der Ansprüche auf die Parteien des Vorprozesses und ihre Einzelrechtsnachfolger und Gesamtrechtsnachfolger.OGH 6 Ob 77/69, 09.04.1969
- Der OGH schränkt die Grundsätze des Judikates 63 neu insoweit ein, als der Titel gegen einen Erwerber, dem das Vertrauen auf das Grundbuch zustatten kommt, nicht wirkt.OGH 7 Ob 216/68, 06.11.1968
- Streitanhängigkeit - Teilungsklage; die Ausdehnung der Rechtskraftwirkung ist hier allerdings durch das Vertrauen auf das Grundbuch beschränkt.OGH 6 Ob 399/66, 15.03.1967
- Auch wenn die Forderung gegen den Versichterten nach Entstehung des Titels gem § 158 für VersVG auf den Versicherer übergegangen ist.OGH 7 Ob 116/64, 28.10.1964
- Anwendung der Grundsätze des Judikates Nr 63 neu auch im Falle der Legalzession nach § 1358 ABGB.OGH 7 Ob 246/63, 09.10.1963
- Die Erstreckung der Rechtskraft bezieht sich auch auf die Prozeßkosten, wenn der Singularsukzessor in Kenntnis der Prozeßführung war und eine abweichende Vereinbarung nicht besteht.OGH 6 Ob 56/63, 27.02.1963
- Fassung des Klagebegehrens nach § 10 EO.OGH 5 Ob 457/59, 30.09.1959
- Die Erstreckung der Rechtskraft bezieht sich nicht nur auf eine Zession, sondern auf die Universal -und Singularsukzessoren beider Prozeßparteien (Verkauf einer streitverfangenen Liegenschaft).OGH 2 Ob 492/57, 27.11.1957
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0000306 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 27.
- OGH 3 Ob 98/23t, 25.05.2023, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 97/21i, 15.11.2021, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 9 · Exekution gegen und zugunsten Dritter
- EO § 10 · Urteil über den Vollstreckungsanspruch
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 234
- ZPO § 411
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ist Ihre Forderung gepfändet und einem Gläubiger zur Einziehung überwiesen, darf grundsätzlich nur mehr er sie gegen den Drittschuldner geltend machen. Für eine eigene Klage fehlt Ihnen in diesem Umfang die Berechtigung.
Wird eine Forderung nur zum Einziehen übertragen, darf die Person, die sie erhalten hat, dennoch darüber im Prozess verfügen. Sie kann die Forderung also selbst gerichtlich geltend machen.