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Darf ich mein Geld noch selbst einklagen, wenn gepfändet wurde?

günstig für Gläubiger betrifft Schuldner, Gläubiger, Drittschuldner
Ist Ihre Forderung gepfändet und einem Gläubiger zur Einziehung überwiesen, darf grundsätzlich nur mehr er sie gegen den Drittschuldner geltend machen. Für eine eigene Klage fehlt Ihnen in diesem Umfang die Berechtigung.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 24.09.2025 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1976)

Die Überweisung einer gepfändeten Forderung zur Einziehung bewirkt gem § 308 EO vor allem, daß grundsätzlich nur mehr der Überweisungsgläubiger berechtigt ist, die überwiesene Forderung gegen den Drittschuldner im Prozeßverfahren (SpR 220 alt, GlUNF 6448, SZ 15/210, JBl 1965,591 = EvBl 1965/223, SZ 27/271, SZ 39/177) oder im Exekutionsverfahren geltend zu machen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0003874 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 16.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Übernommene Forderung mit bestehendem Urteil

Hat der frühere Gläubiger für die Forderung bereits ein rechtskräftiges Urteil erwirkt, können Sie als neuer Gläubiger nicht noch einmal auf Zahlung klagen. Ihnen bleibt nur der Weg über die Vollstreckung, in der Sie den Übergang der Forderung nachweisen oder auf Zulassung der Vollstreckung klagen. Diese Klage können Sie auch gegen den übernommenen Schuldner erheben.

günstig für Schuldner Feststellungsklage vor der Exekution

Solange noch keine Vollstreckung läuft, können Sie feststellen lassen, dass die rechtskräftig zugesprochene Forderung erloschen ist. Wird während dieses Verfahrens die Vollstreckung bewilligt, bleibt Ihr rechtliches Interesse bestehen. Auf eine Gegenrechnung, die Sie schon im früheren Verfahren hätten vornehmen können, dürfen Sie die Klage aber nicht stützen.

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