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Welches Einkommen zählt für den Unterhalt meines Kindes?

günstig für Unterhaltsberechtigter betrifft Unterhaltspflichtige, Unterhaltsberechtigte, Kinder, Eltern
Wird der Unterhalt als Prozentsatz des Nettoeinkommens berechnet, dürfen vom Bruttolohn nur die tatsächlich geschuldete Lohnsteuer und die echten Abzüge abgezogen werden, keine gedachte Steuer. Steuervorteile aus Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen bleiben im Einkommen, weil das Kind daran teilhaben soll.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 15.03.2023 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Wenn der Unterhalt in einem bestimmten Prozentsatz vom Nettoeinkommen geschuldet wird, kann vom Bruttogehalt nur die wirklich geschuldete Lohnsteuer (nebst sonstiger Abzüge) nicht irgend eine fiktive Lohnsteuer abgezogen werden. Dies gilt in gleicher Weise für Freibeträge, die dem Verpflichteten durch Sonderausgaben bewilligt wurden, wie auch für Freibeträge, die dem Verpflichteten wegen einer außerordentlichen Belastung gewährt werden, da der Unterhaltspflichtige in beiden Fällen die staatlich eingeräumte Steuervorteile mit dem Unterhaltsberechtigten teilen soll.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0000433 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Genannte Normen

EO §10a A

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltspflichtiger Eigene Einkünfte des Kindes beim Unterhalt

Ja. Als eigene Einkünfte zählen alle Leistungen, die das Kind aufgrund eines Anspruchs tatsächlich bekommt. Nicht angerechnet werden Leistungen, die das Gesetz ausdrücklich ausnimmt, und Sozialleistungen, die einen bestimmten Sonderbedarf decken sollen. Entscheidend ist der Zweck der jeweiligen Leistung.

günstig für Unterhaltspflichtiger Fiktives Einkommen beim Unterhalt

Der Unterhalt darf nur dann nach einem Einkommen bemessen werden, das Sie gar nicht erzielen, wenn Sie selbst schuld daran sind, dass Sie nicht arbeiten. Ohne dieses Verschulden zählt nur Ihr tatsächliches Einkommen.

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