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Wie viel Unterhalt steht mir ohne eigenes Einkommen zu?

günstig für Unterhaltsberechtigter betrifft Geschiedene, Unterhaltsberechtigte, Unterhaltspflichtige
Wenn Sie kein eigenes Einkommen haben, beträgt Ihr Unterhalt rund 33 Prozent des Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen. Hat dieser auch für Kinder zu sorgen, verringert sich der Prozentsatz um etwa 4 Prozent je Kind. Wurde ein davon abweichender Unterhaltsvergleich geschlossen, bleibt es bei einer Neubemessung im Allgemeinen bei dem damals festgelegten Verhältnis.

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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 14.07.2022 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Der Unterhalt der geschiedenen einkommenslosen Ehegattin gemäß § 66 EheG (§ 94 ABGB) bestimmt sich nach den in der Rechtsprechung entwickelten und vom Schrifttum gebilligten Berechnungsformel mit rund 33 % des Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen; bei einer konkurrierenden Sorgepflicht für Kinder ist der genannte Prozentsatz um etwa 4 % pro Kind zu verringern.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009547 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 16.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltspflichtiger Eigenes Einkommen beim Ehegattenunterhalt

Ihr eigenes Einkommen wird in angemessener Weise berücksichtigt, auch wenn Sie den Haushalt geführt haben. Ein Zuschuss ist erst dann zu leisten, wenn sich die Einkommen der beiden berufstätigen Ehegatten wesentlich unterscheiden. Mussten Sie aber nur wegen einer Unterhaltsverletzung des anderen eine Arbeit annehmen, mindert dieses Einkommen Ihren Anspruch nicht.

günstig für Unterhaltspflichtiger Pension und Unterhalt nach der Scheidung

Ihr Unterhaltsanspruch nach der Scheidung besteht nur, soweit Sie sich nicht aus eigenen Einkünften und eigenem Vermögen erhalten können. Eine Pension, auf die Sie einen unbedingten Anspruch haben, zählt in voller Höhe als Ihr Einkommen. Worauf die tatsächliche Höhe der Pension beruht, spielt dabei keine Rolle.

Verwandte Fragen

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