Wie viel Prozent Unterhalt steht meinem Kind je Alter zu?
günstig für Kind betrifft Kinder, Eltern, Unterhaltspflichtige, Alleinerziehende
Die Rechtsprechung rechnet mit Anteilen vom Nettoeinkommen des Zahlungspflichtigen: rund achtzehn Prozent für Kinder von sechs bis zehn Jahren und rund zwanzig Prozent von zehn bis fünfzehn Jahren. Für weitere Unterhaltspflichten wird abgezogen, je Kind ein oder zwei Prozent, für einen Ehegatten null bis drei Prozent.
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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 28.10.2025 (25 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1992)
Der Unterhalt von Kindern bestimmt sich nach den in der Rechtsprechung entwickelten und vom Schrifttum gebilligten Berechnungsformeln für den Altersbereich von sechs bis zehn Jahren mit rund achtzehn Prozent und für den Altersbereich von zehn bis fünfzehn Jahren mit rund zwanzig Prozent des Nettoeinkommens, und zwar mit Abzügen für konkurrierende Unterhaltspflichten von ein Prozent für jedes Kind unter und von zwei Prozent für jedes Kind über zehn Jahren sowie von null Prozent bis drei Prozent für einen Ehegatten, je nach dessen Eigenverdienst.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Abschlag hat (nur) dann zu erfolgen, wenn der Unterhaltspflichtige nach dem Gesetz für seine Ehegattin sorgepflichtig ist.OGH 9 Ob 64/24p, 19.09.2024
- Wird ein Kind im Haushalt eines Elternteils betreut und ist der andere Elternteil außerstande, Geldunterhalt zu leisten, so ist der wegen dieser Sorgepflicht erforderliche Abzug bei der Ausmittlung des Geldunterhalts für andere Kinder zu verdoppeln. Dieser Abzug erfährt regelmäßig auch dann keine Kürzung, wenn einer der Kostenfaktoren der vom unterhaltsrechtlich doppelt belasteten Elternteil zu erfüllenden geldwerten Bedürfnisse des von ihm auch betreuten Kindes aus einem besonderen Grund von der Bemessungsgrundlage zur Bestimmung des Geldunterhalts anderer Kinder abgezogen wird.OGH 1 Ob 117/02s, 13.08.2002
- Die Abschläge zur Berücksichtigung der Sorgepflicht für den Ehegatten betragen zwischen von 0 und 3 %, je nach Höhe dessen Einkommens beziehungsweise umgekehrt je nach dem Umfang der für den Unterhaltspflichtigen daraus entstehenden Belastung.OGH 1 Ob 16/00k, 25.07.2000
- Bei Kindern der Altersgruppe bis sechs Jahre beträgt der Prozentsatz des anrechenbaren Nettoeinkommens sechzehn Prozent.OGH 10 Ob 2104/96a, 16.07.1996
- Kindern in der Altersgruppe bis sechs Jahre stehen sechzehn Prozent des Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen zu.OGH 10 Ob 508/96, 27.02.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0053242 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 25.
- OGH 3 Ob 82/25t, 28.10.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 9 Ob 64/24p, 19.09.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 73/24b, 27.05.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 128/19p, 16.01.2020
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
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