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Wie viel Prozent Unterhalt steht meinem Kind je Alter zu?

günstig für Kind betrifft Kinder, Eltern, Unterhaltspflichtige, Alleinerziehende
Die Rechtsprechung rechnet mit Anteilen vom Nettoeinkommen des Zahlungspflichtigen: rund achtzehn Prozent für Kinder von sechs bis zehn Jahren und rund zwanzig Prozent von zehn bis fünfzehn Jahren. Für weitere Unterhaltspflichten wird abgezogen, je Kind ein oder zwei Prozent, für einen Ehegatten null bis drei Prozent.

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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 28.10.2025 (25 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1992)

Der Unterhalt von Kindern bestimmt sich nach den in der Rechtsprechung entwickelten und vom Schrifttum gebilligten Berechnungsformeln für den Altersbereich von sechs bis zehn Jahren mit rund achtzehn Prozent und für den Altersbereich von zehn bis fünfzehn Jahren mit rund zwanzig Prozent des Nettoeinkommens, und zwar mit Abzügen für konkurrierende Unterhaltspflichten von ein Prozent für jedes Kind unter und von zwei Prozent für jedes Kind über zehn Jahren sowie von null Prozent bis drei Prozent für einen Ehegatten, je nach dessen Eigenverdienst.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0053242 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 25.

Im Gesetz

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