Kann von mir der ganze Betrag eingetrieben werden?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 27.01.2026 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Gilt nicht bei getrennten Exekutionstiteln über dieselbe Forderung.OGH 3 Ob 50/21f, 22.04.2021
- Hier ergingen gegen beide Oppositionskläger getrennte Versäumungsurteile verschiedener Gerichtshöfe über denselben Betrag ohne Hinweis auf eine Solidarhaftung - daher keine Exekutionsführung nur auf den Kopfteil.OGH 3 Ob 255/06f, 31.01.2007
- Im umgekehrten Fall, also wenn ein Verpflichteter mehreren Gläubigern denselben Betrag zu zahlen verpflichtet ist, ohne dass sich eine Gesamtforderung aus dem Titel ergibt, muss dann entsprechend gelten, dass jeder von ihnen Exekution nur zur Hereinbringung des auf ihn enfallenden Kopfteiles führt.OGH 3 Ob 299/99p, 24.05.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0000451 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 7.
- OGH 3 Ob 205/25f, 27.01.2026, Fall aus Niederösterreich
- OGH 9 ObA 79/23t, 24.01.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 888
- Exekutionsordnung (EO) § 7 · Bestimmtheit des Exekutionstitels – Bestätigung der Vollstreckbarkeit
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ein im Grundbuch eingetragenes Verbot, die Liegenschaft zu belasten oder zu verkaufen, hindert die Zwangsvollstreckung nicht, wenn der Verpflichtete und der Verbotsberechtigte nach dem Titel gemeinsam für dieselbe Schuld haften. Das gilt auch dann, wenn sie nicht in Gütergemeinschaft leben.
Nein. Ihre Einwände müssen ausreichend genau bezeichnet sein und schon in der Klage stehen. Betrifft die Zwangsvollstreckung nur einen Teil der Schuld, darf das Gericht auch nur über diesen Teil entscheiden; der übrige Betrag bleibt unberührt.