Der OGH hat in der Sache entschieden.
OGH 9 ObA 79/23t
Worum es ging: Kann von mir der ganze Betrag eingetrieben werden?
Fachgebiete laut RIS: Arbeitsrecht
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Verurteilt ein Titel mehrere Verpflichtete, ohne ausdrücklich zu sagen, dass jeder für alles haftet, kann gegen den Einzelnen nur der auf ihn entfallende Kopfteil eingetrieben werden. Bei zwei Verpflichteten ist das die Hälfte.
Wehren Sie sich mit einer Klage gegen eine Exekution und wird diese währenddessen beendet, dürfen Sie diesen neuen Umstand vorbringen und Ihr Begehren auf Rückzahlung umstellen. Das ist kein unzulässiges Nachschieben, weil der Umstand erst nach der Klage entstanden ist. Das Gericht kann den Rückzahlungsanspruch im selben Verfahren miterledigen.
Ein Urteil gegen einen von mehreren Mitschuldnern wirkt nicht gegen die anderen. Werden Sie später selbst geklagt, können Sie alle Einwendungen gegen die Forderung noch vorbringen.
Haften mehrere Schuldner solidarisch für dieselbe Forderung, kann der Gläubiger frei wählen, wen er in welcher Reihenfolge und in welchem Ausmaß in Anspruch nimmt. Erhalten darf er die Schuld aber nur ein einziges Mal.
Haften Ihr Arbeitgeber und Sie einem geschädigten Dritten gemeinsam, kann der Arbeitgeber, der gezahlt hat, bei Ihnen Rückgriff nehmen, soweit Sie zugleich Ihre Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis verletzt haben. Dieser Rückgriff wird als Schadenersatz aus der Dienstnehmerhaftung behandelt und verjährt daher schon nach drei Jahren.
Ja. Zahlen Sie eine Schuld, die nicht besteht, unter dem Druck einer laufenden Zwangsvollstreckung, können Sie das Geld zurückfordern, auch wenn Sie sich nicht geirrt haben. Dasselbe gilt, wenn der Betrag im Zuge der Vollstreckung eingezogen wurde. Dass Sie sich zugleich mit einer Klage gegen die Exekution wehren, hindert die Rückforderung nicht.
Ja. Haben Sie etwas geleistet, das Sie nicht schuldeten, und diente die Zahlung nicht dazu, einen Streit über die Forderung endgültig zu erledigen, können Sie sie zurückfordern. Auch bei bloßen Zweifeln über die Schuld bleibt die Rückforderung möglich, solange Sie die Schuld nicht zugleich anerkennen wollten. In einer bloßen Überweisung liegt noch kein Anerkenntnis.
Nein. Haften mehrere gemeinsam für dieselbe Schuld, müssen sie deshalb noch nicht zusammen geklagt werden. Der Gläubiger kann gegen jeden Einzelnen vorgehen, und das Gericht kann auch nur gegen einzelne von ihnen entscheiden.
Wer Sie sexuell belästigt hat, und Ihr Arbeitgeber, dem das Verhalten seines Vertreters zugerechnet wird, haften Ihnen gemeinsam für denselben Schaden. Sie können sich aussuchen, an wen Sie sich halten, den Schaden aber nur einmal ersetzt bekommen.
Der Weg durch die Instanzen
- Arbeits- und Sozialgericht Wien, 28.04.2023, 21 Cga 99/22i-23
- Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht, 27.07.2023, 8 Ra 64/23z-30
Zitierte Paragrafen
ABGB § 1313a ABGB § 1325 ABGB § 1328 ABGB § 1431 ABGB § 891 EO § 35 EO § 39 EO § 75 ZPO § 502
Entscheidungstext
64 Absätze, 23.629 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
24.01.2024
Geschäftszahl
9ObA79/23t
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Fichtenau und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Mag. Ziegelbauer und Dr. Hargassner sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Dr. Rolf Gleißner (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Wolfgang Jelinek (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei A* GmbH, FN *, vertreten durch Schneider & Schneider Rechtsanwalts GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei S*, vertreten durch Laback Rechtsanwalts GmbH in Wien, wegen 10.823 EUR sA, über die außerordentliche Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 27. Juli 2023, GZ 8 Ra 64/23z-30, mit dem der Berufung der klagenden Partei gegen das Urteil des Arbeits- und Sozialgerichts Wien vom 28. April 2023, GZ 21 Cga 99/22i-23, teilweise Folge gegeben wurde, in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:
Spruch
Der Revision wird nicht Folge gegeben.
Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 1.000,75 EUR (darin 166,79 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.
Text
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