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Kann aus meinem Titel trotz unklarer Summe vollstreckt werden?

günstig für Schuldner betrifft Gläubiger, Schuldner, Unterhaltsberechtigte
Vollstreckt werden darf nur, wenn sich der Umfang der geschuldeten Leistung aus dem Titel selbst ergibt. Es ist nicht zulässig, diesen Umfang erst mit zusätzlichen Urkunden nachzuweisen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 28.10.2025 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1952)

Eine Ergänzung des Exekutionstitels durch Urkunden ist zum Nachweis des Umfanges der geschuldeten Leistung unzulässig. (Vgl 3 Ob 603/51, 3 Ob 441/52, 2 Ob 480/50; Lebenshaltungsindex als Wertsicherung im Exekutionstitel).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0000481 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 16.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Gläubiger Ergänzung eines mangelhaften Vollstreckungstitels

Ja. Ist Ihr Urteil oder ein sonstiger Titel zu unbestimmt oder inhaltlich mangelhaft, können Sie mit einer eigenen Klage seine Ergänzung erwirken. Das ist bei jeder Art von Titel möglich, auch bei einer Kostenentscheidung und bei Titeln aus einem Verfahren vor einer Behörde.

günstig für Gläubiger Bestimmtheit ausländischer Exekutionstitel

Ja, wenn der Titel ausreichend bestimmt ist. An ausländische Titel werden dabei nicht dieselben strengen Anforderungen gestellt wie an inländische, besonders wenn sie im Herkunftsstaat vollstreckbar sind. Der geschuldete Betrag muss sich aber ohne zusätzliche Wertungsentscheidung berechnen lassen.

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