Kann aus meinem Titel trotz unklarer Summe vollstreckt werden?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 28.10.2025 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1952)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Vorlage von im Titel genannten, mit diesem aber nicht vorgelegten „Beilagen" unzulässig.OGH 3 Ob 136/07g, 26.09.2007
- Durch die EO-Novelle 1991 ist aber die Sanierung eines unbestimmten Exekutionstitels durch die Titelergänzungsklage nach § 10 EO ermöglicht.OGH 3 Ob 207/01i, 23.10.2002
- Dies entspricht den Anforderungen an die bestimmte Umschreibung der Leistung nicht.OGH 3 Ob 207/01i, 23.10.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0000481 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 16.
- OGH 3 Ob 82/25t, 28.10.2025, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 986 · Dauer und Auflösung des Darlehensvertrags
- Exekutionsordnung (EO) § 7 · Bestimmtheit des Exekutionstitels – Bestätigung der Vollstreckbarkeit
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Ist Ihr Urteil oder ein sonstiger Titel zu unbestimmt oder inhaltlich mangelhaft, können Sie mit einer eigenen Klage seine Ergänzung erwirken. Das ist bei jeder Art von Titel möglich, auch bei einer Kostenentscheidung und bei Titeln aus einem Verfahren vor einer Behörde.
Ja, wenn der Titel ausreichend bestimmt ist. An ausländische Titel werden dabei nicht dieselben strengen Anforderungen gestellt wie an inländische, besonders wenn sie im Herkunftsstaat vollstreckbar sind. Der geschuldete Betrag muss sich aber ohne zusätzliche Wertungsentscheidung berechnen lassen.