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Schützt das Verbot auch, wenn wir beide gemeinsam schulden?

günstig für Gläubiger betrifft Hauseigentümer, Ehegatten, Gläubiger, Schuldner
Ein im Grundbuch eingetragenes Verbot, die Liegenschaft zu belasten oder zu verkaufen, hindert die Zwangsvollstreckung nicht, wenn der Verpflichtete und der Verbotsberechtigte nach dem Titel gemeinsam für dieselbe Schuld haften. Das gilt auch dann, wenn sie nicht in Gütergemeinschaft leben.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 27.01.2026 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Das auf einer Liegenschaft einverleibte rechtsgeschäftliche Belastungs- und Veräußerungsverbot steht auch dann der exekutiven Bewilligung der Belastung und Veräußerung nicht entgegen, wenn der Verpflichtete und der Verbotsberechtigte nicht in Gütergemeinschaft leben, aber die betriebene Forderung nach dem Exekutionstitel als Gesamtschuldner zu leisten haben.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010734 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 15.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Belastungsverbot in der Insolvenz

Nein. Ist zu Ihren Gunsten ein Veräußerungs- und Belastungsverbot eingetragen und wird über Ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet, bleiben die Rechte daraus in Ihrer freien Verfügung. Der Insolvenzverwalter kann daher keine Erklärung abgeben, mit der das Verbot gelöscht wird.

günstig für Schuldner Exekution gegen mehrere Verpflichtete

Verurteilt ein Titel mehrere Verpflichtete, ohne ausdrücklich zu sagen, dass jeder für alles haftet, kann gegen den Einzelnen nur der auf ihn entfallende Kopfteil eingetrieben werden. Bei zwei Verpflichteten ist das die Hälfte.

Verwandte Fragen

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