Kann ich einen unklaren Titel für die Vollstreckung nachbessern?
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Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 30.07.2026 (9 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1954)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das gilt auch für einen Bruchteilstitel (3 Ob 118/93).OGH 5 Ob 41/09d, 07.07.2009
- Durch die Titelergänzungsklage wird auch die Sanierung von inhaltlichen Mängeln des Exekutionstitels möglich gemacht.OGH 5 Ob 41/09d, 07.07.2009
- Hier wurde kein Titel geschaffen.OGH 6 Ob 126/01z, 14.03.2002
- Für Titelergänzungsklagen nach § 10 EO ist der Rechtsweg ohne Unterschied, um welche Art von Titel es sich handelt, zulässig, auch für Titel aus verwaltungsbehördlichen Verfahren.OGH 3 Ob 316/99p, 20.06.2000
- Da § 10 EO keine Einschränkung nach der Art des Exekutionstitels macht, ist im Falle der Unbestimmtheit einer Kostenentscheidung (weil ihr etwa der Umfang der geschuldeten Leistung im Sinn des § 7 Abs 2 EO nicht zu entnehmen ist) die Titelergänzungsklage nach § 10 EO zuzulassen.OGH 3 Ob 316/99p, 20.06.2000
- Durch den ausdrücklichen Hinweis auf Abs 1 des § 7 EO wird die Sanierung eines unbestimmten (§ 7 Abs 1 EO nicht entsprechenden) Exekutionstitels durch eine Titelergänzungsklage ermöglicht. (§ 10 EO idF der EO-Nov. 1991).OGH 3 Ob 143/97v, 30.03.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0000421 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 5 Ob 10/25v, 30.07.2026
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 10 · Urteil über den Vollstreckungsanspruch
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Vollstreckt werden darf nur, wenn sich der Umfang der geschuldeten Leistung aus dem Titel selbst ergibt. Es ist nicht zulässig, diesen Umfang erst mit zusätzlichen Urkunden nachzuweisen.
Das Gericht, das die Zwangsvollstreckung bewilligt, darf ein unklares Urteil nicht nach dem vermuteten Willen der Parteien auslegen. Es weist den Antrag dann ab. Die Unklarheit geht zulasten dessen, der vollstrecken will; er muss den Inhalt zuerst klären lassen.