Kann ich ein ausländisches Urteil hier vollstrecken lassen?
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Ständige Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 20.04.2022 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2004)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: kein den Erfordernissen des Unterhaltsvorschussverfahrens entsprechender Exekutionstitel bei einem für zwei Kinder gemeinsam festgelegten (ausländischen) Unterhaltsbetrag.OGH 10 Ob 11/22y, 20.04.2022
- Dabei ist zu beachten, dass der ausländische Exekutionstitel hinreichend bestimmt sein muss.OGH 4 Ob 191/20x, 26.11.2020
- Für das Erfordernis der Fälligkeit kann nicht grundlegend Anderes gelten als für den Gegenstand (vgl § 7 Abs 1 EO: „Gegenstand, Art, Umfang und Zeit der geschuldeten Leistung").OGH 3 Ob 155/09d, 22.10.2009
- Unterhaltsvergleich aus Deutschland, der auf die gesetzliche Altersrente Bezug nimmt - Vollstreckbarkeit bejaht.OGH 3 Ob 233/08y, 19.11.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118680 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 10 Ob 11/22y, 20.04.2022, Fall aus Wien
Genannte Normen
EuGVÜ Art26; LGVÜ Art26; RegelbetragV allg
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Vollstreckt werden darf nur, wenn sich der Umfang der geschuldeten Leistung aus dem Titel selbst ergibt. Es ist nicht zulässig, diesen Umfang erst mit zusätzlichen Urkunden nachzuweisen.
Aus dem Titel selbst muss hervorgehen, welcher Betrag zu zahlen ist. Ist der Betrag bloß bestimmbar, kann daraus in der Regel keine Exekution geführt werden.