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Ist die Vollstreckung ungültig, wenn das falsche Gericht sie bewilligt?

günstig für Gläubiger betrifft Gläubiger, Schuldner
Nein. Hat ein unzuständiges Gericht die Zwangsvollstreckung bewilligt, ist dieser Beschluss trotzdem gültig. Er bleibt die Grundlage für die weiteren Schritte im Verfahren.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 15.10.2019 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1966)

Der von einem unzuständigen Gericht gefaßte Exekutionsbewilligungsbeschluß ist nicht nichtig, sondern bildet weiterhin die Grundlage für weitere Exekutionsschritte (vgl 3 Nd 310/54).

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0000644 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Unklarer Exekutionstitel

Das Gericht, das die Zwangsvollstreckung bewilligt, darf ein unklares Urteil nicht nach dem vermuteten Willen der Parteien auslegen. Es weist den Antrag dann ab. Die Unklarheit geht zulasten dessen, der vollstrecken will; er muss den Inhalt zuerst klären lassen.

günstig für Schuldner Aufhebung einer falschen Rechtskraftbestätigung

Für eine gesetzwidrig oder irrtümlich erteilte Bestätigung der Vollstreckbarkeit sieht das Gesetz die Aufhebung vor. Dasselbe gilt sinngemäß, wenn nur eine Rechtskraftbestätigung zu Unrecht erteilt wurde.

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