Was gilt, wenn das falsche Gericht entschieden hat?
betrifft Kläger, Beklagte, Antragsteller
Entscheidet ein Gericht über etwas, wofür es nach der Aufgabenverteilung zwischen den Instanzen nicht zuständig ist, ist diese Entscheidung aufzuheben. Sie hat keinen Bestand.
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Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 26.11.2025 (45 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Die Entscheidung eines funktionell unzuständigen Gerichtes ist als nichtig aufzuheben (hier hatte das Rekursgericht die zur Frage der sachlichen Zuständigkeit ergangene Entscheidung des Erstgerichtes zu überprüfen und war für eine nun erforderliche, aber noch nicht ergangene Entscheidung über die Einrede der örtlichen Unzuständigkeit funktionell nicht zuständig).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Berufungsgericht sprach über Feststellungsbegehren ab, obwohl dieses nicht Gegenstand des Teilzwischenurteils war.OGH 2 Ob 126/23b, 19.09.2023
- Hier: Unzulässige Behandlung eines Widerspruchs als Rekurs.OGH 3 Ob 139/20t, 02.11.2020
- Hier: Meritorische Entscheidung des Berufungsgerichts über ein vom erstinstanzlichen Urteil nicht umfasstes Feststellungsbegehren.OGH 2 Ob 6/20a, 30.01.2020
- Hier: Meritorische Entscheidung des Rekursgerichts über einen Schriftsatz, dessen einzig relevantes Vorbringen einen Einspruchsgrund nach § 54c Abs 1 EO betrifft.OGH 3 Ob 100/19f, 29.08.2019
- Hier: Das Rekursgericht wies den Beitritt als Nebenintervenientin zurück; es hätte aber nur über die Frage des Kostenersatzes entscheiden dürfen.OGH 8 Ob 44/17d, 30.05.2017
Alle 18 Ergänzungen anzeigen
- Die Missachtung des Entscheidungsgegenstands begründet Nichtigkeit.OGH 8 Ob 44/17d, 30.05.2017
- Das Rechtsmittelgericht, dass im Rekursverfahren über einen Beschluss nach § 33 Abs 2 MRG das Räumungsbegehren mit Urteil abweist, überschreitet seine funktionelle Zuständigkeit.OGH 4 Ob 99/15k, 16.06.2015
- Hier: Entscheidung über einen Ablehnungsantrag gegen einen Sachverständigen.OGH 2 Ob 131/14z, 18.02.2015
- Hier: Funktionelle Zuständigkeit des Erstgerichts für die Entscheidung über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in die Versäumung der Rechtsmittelfrist gegen einen Beschluss des Berufungsgerichts, mit dem dieses festgestellt hatte, dass sowohl die Zurücknahme der Scheidungsklage als auch die „Einschränkung" des Klagebegehrens um das auf § 55 Abs 3 EheG gestützte Eventualbegehren wirkungslos seien. Der Oberste Gerichtshof hob die Entscheidung des Berufungsgerichts, welches unzulässigerweise über diesen Wiedereinsetzungsantrag entschieden hatte, aufgrund Verletzung der funktionellen Zuständigkeitsordnung als nichtig auf.OGH 8 Ob 14/09f, 02.04.2009
- Hier: Entscheidung über einen Rekurs einer nicht rechtsmittellegitimierten Person.OGH 5 Ob 128/08x, 26.08.2008
- Entscheidet ein Gericht zweiter Instanz über einen unzulässigen Rekurs meritorisch, so ist der Mangel der funktionellen Zuständigkeit für eine solche Erledigung vom Obersten Gerichtshof aus Anlass des gegen eine unzulässige Sachentscheidung erhobenen Revisionsrekurses als Nichtigkeit, die immer eine erhebliche Rechtsfrage aufwirft, wahrzunehmen; als Folge dessen ist der unzulässige Rekurs gegen den Beschluss erster Instanz zurückzuweisen.OGH 5 Ob 128/08x, 26.08.2008
- Hier: Entscheidung über einen mangels selbstständiger Anfechtbarkeit gemäß § 45 Satz 2 AußStrG und mangels Beschwer unzulässigen Rekurs.OGH 5 Ob 116/08g, 24.06.2008
- Hier: Die Exekutionsbewilligung war nicht Gegenstand des Rekursverfahrens.OGH 3 Ob 162/07f, 19.12.2007
- Dieser allgemeine Verfahrensgrundsatz gilt nicht nur im Zivilprozess, sondern, wie aus § 54 in Verbindung mit § 71 Abs 4 AußStrG herzuleiten ist, auch für eine vom Obersten Gerichtshof im Außerstreitverfahren zu treffende Entscheidung.OGH 1 Ob 156/06g, 12.09.2006
- Hier: Entscheidung über einen wegen fehlender Rekurslegitimation mangels Parteistellung unzulässigen Rekurs.OGH 1 Ob 156/06g, 12.09.2006
- Eine in Überschreitung der funktionellen Zuständigkeit ergangene Entscheidung ist nichtig.OGH 1 Ob 159/02t, 13.08.2002
- Hier: Amtswegige Überweisung des Antrages auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung an das Erstgericht.OGH 7 Ob 287/00g, 20.12.2000
- Hier: Amtswegige Zurückweisung der Klage aus Anlass eines Beschlusses im Sicherungsverfahren.OGH 6 Ob 823/83, 19.01.1984
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042059 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 45.
- OGH 6 Ob 188/25b, 26.11.2025, Fall aus Niederösterreich
- OGH 6 Ob 189/25z, 26.11.2025, Fall aus Niederösterreich
- OGH 1 Ob 107/25d, 30.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 104/25z, 03.07.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 Ob 29/24h, 22.03.2024, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 134/23a, 23.11.2023, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 126/23b, 19.09.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 136/23w, 24.08.2023, Fall aus Kärnten
- OGH 5 Ob 77/20i, 30.11.2020, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 185/20x, 05.11.2020
Im Gesetz
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