Kann ich mich gegen die Exekution auf zwei Wegen wehren?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 25.03.2026 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2016)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131065 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 3 Ob 211/25p, 25.03.2026, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 35 · Einwendungen gegen den Anspruch
- EO § 399 · Aufhebung oder Einschränkung der angeordneten Verfügung
- Jurisdiktionsnorm (JN) Art. 18 § 1
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Mit einer Klage gegen die Exekution können Sie nur Umstände geltend machen, die nach dem Entstehen des Titels eingetreten sind und den Anspruch beseitigen oder die Fälligkeit hinausschieben. Sie ist kein Mittel, um die rechtskräftige Entscheidung selbst zu bekämpfen.
Nur gegen jenen Anspruch, für den die Zwangsvollstreckung bewilligt wurde, und nur solange eine solche Vollstreckung besteht. Wird nur wegen eines Teils des Urteilsbetrags vollstreckt, können Sie sich auch nur gegen diesen Teil wehren.