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Wie wehre ich mich, wenn die vollstreckte Forderung längst erloschen ist?

günstig für Schuldner betrifft Schuldner, Gläubiger, Unterhaltspflichtige, Verpflichtete
Dass ein vollstreckbarer Anspruch erloschen oder verjährt ist, wird im laufenden Vollstreckungsverfahren nicht geprüft. Sie müssen das mit einer eigenen Klage gegen den Anspruch geltend machen. Die Verjährung wird nämlich nur berücksichtigt, wenn Sie sich darauf berufen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 30.01.2025 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1972)

Ein allfälliges Erlöschen des vollstreckbaren Anspruches wegen eingetretener Mündigkeit der Kinder der betreibenden Partei ist nicht im Exekutionsverfahren, sondern nur im Wege einer Oppositionsklage zu prüfen. Ebenso kann Verjährung des vollstreckbaren Anspruches nur mit Oppositionsklage geltend gemacht werden, weil auf sie nur über Antrag Bedacht zu nehmen ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0000337 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 6.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Gläubiger Verjährung während einer Feststellungsklage

Eine Klage darauf, dass eine Forderung nicht besteht, unterbricht die Verjährung nicht, auch wenn sie zurückgewiesen oder abgewiesen wird. Würde eine Forderung nur deshalb verjähren, weil wegen dieses Verfahrens keine eigene Klage möglich war, ist die Gegenseite geschützt. Sie kann dem Einwand der Verjährung entgegenhalten, dass er arglistig ist.

günstig für Gläubiger Voraussetzung der Vollstreckungsgegenklage

Nein. Diese Klage bekämpft den Anspruch nur im Zusammenhang mit einer laufenden Zwangsvollstreckung; ohne eine solche ist sie nicht möglich. Hat die Vollstreckung den Gläubiger bereits befriedigt, kommt sie ebenfalls nicht mehr in Betracht. Blieb sie nur mangels pfändbarer Sachen erfolglos, ist sie weiterhin zulässig.

Verwandte Fragen

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