Kann ich einen alten Unterhaltstitel bei geänderten Verhältnissen bekämpfen?
günstig für Unterhaltsschuldner betrifft Unterhaltsschuldner, Unterhaltsberechtigte, Eltern, geschiedene Ehegatten
Ändern sich nach dem Titel die Umstände, können Sie dagegen mit einer neuen Klage vorgehen. Diese Klage zielt darauf ab, den Titel ganz oder teilweise aufzuheben. Sie ist keine gewöhnliche Feststellungsklage, sondern ein eigener Rechtsbehelf.
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Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 14.07.2026 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Nachträgliche Änderungen des Sachverhalts ermöglichen gegen Unterhaltstitel eine neue Klage. Diese ist auf Aufhebung bzw Teilaufhebung eines Exekutionstitels gerichtet und daher keine gewöhnliche Feststellungsklage, sondern ein besonderer Rechtsbehelf in Bezug auf die Sonderregelung des § 406 Satz 2 ZPO.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ändern sich die für die Titelschaffung (hier: den Abschluss des Vergleichs) anspruchsbegründenden und für die Festlegung maßgebenden Tatsachen, steht es dem Unterhaltsschuldner, der wegen der Änderung eine Herabsetzung anstrebt, frei, eine negative Feststellungsklage einzubringen.OGH 9 Ob 73/07m, 19.12.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0000841 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 5.
- OGH 5 Ob 113/25s, 14.07.2026, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 55/24k, 30.01.2025
- OGH 10 Ob 42/17z, 10.10.2017, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 35 · Einwendungen gegen den Anspruch
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 228
- ZPO § 406
- ZPO § 411
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