Reicht es, wenn die Summe erst errechnet werden muss?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 28.10.2025 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1956)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dem Erfordernis der Bestimmtheit des Exekutionstitels wird daher auch dann Genüge getan, wenn die gebührenden Verzugszinsen in Form einer Zinsstaffel zugesprochen werden.OGH 3 Ob 82/25t, 28.10.2025
- Dann kann es aber auch keinem möglichen Zweifel unterliegen, dass das Urteilsbegehren einer bestimmten Geldsumme "zuzüglich 20% Umsatzsteuer" der korrespondierenden Rechtsnorm des §226 Abs1 ZPO Genüge tut.OGH 3 Ob 173/03t, 26.09.2003
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0000896 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 3 Ob 82/25t, 28.10.2025, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 7 · Bestimmtheit des Exekutionstitels – Bestätigung der Vollstreckbarkeit
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 226
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Aus dem Titel selbst muss hervorgehen, welcher Betrag zu zahlen ist. Ist der Betrag bloß bestimmbar, kann daraus in der Regel keine Exekution geführt werden.
Im Titel muss eine bestimmte Geldsumme stehen, und zwar auch für Nebenkosten. Die bloße Verpflichtung, alle im Zusammenhang mit einem Darlehen auflaufenden Kosten zu ersetzen, reicht für eine Exekution nicht aus.