Können unbestimmte Kosten aus einem Notariatsakt vollstreckt werden?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 23.09.2025 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0000565 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 4.
- OGH 9 Ob 43/25a, 23.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 51/25s, 11.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 180/24k, 11.04.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 7 · Bestimmtheit des Exekutionstitels – Bestätigung der Vollstreckbarkeit
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja, wenn der Titel ausreichend bestimmt ist. An ausländische Titel werden dabei nicht dieselben strengen Anforderungen gestellt wie an inländische, besonders wenn sie im Herkunftsstaat vollstreckbar sind. Der geschuldete Betrag muss sich aber ohne zusätzliche Wertungsentscheidung berechnen lassen.
Ein Titel ist auch dann ausreichend bestimmt, wenn sich der geschuldete Betrag durch eine einfache Rechnung aus dem Titel selbst ermitteln lässt. Zugesprochene Verzugszinsen dürfen daher auch als Zinsstaffel festgelegt werden.