Kann ich die Versteigerung stoppen, wenn eine Teilung jetzt möglich ist?
günstig für Miteigentümer betrifft Miteigentümer, Grundstückseigentümer
Ja. Wird die tatsächliche Aufteilung des Grundstücks erst nach dem Urteil möglich, etwa weil sich die Bauvorschriften geändert haben, ist der Anspruch auf Teilung durch Verkauf erloschen. Diese neue Tatsache können Sie mit einer Klage gegen den Anspruch geltend machen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 22.02.2017 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Wurde infolge neuer Tatsachen, die erst nach Entstehung des dem Exekutionsverfahren zugrundeliegenden Exekutionstitels auf Zivilteilung eingetreten sind, die Realteilung der Liegenschaft tunlich, so ist der Anspruch der betreibenden Parteien auf Zivilteilung erloschen. Ebenso wie ein nach Schluss der Verhandlung ergangener Verwaltungsbescheid vermag auch eine Änderung geltender Bauvorschriften eine Klage nach § 35 EO zu rechtfertigen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0001183 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 3 Ob 4/17k, 22.02.2017, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 843
- Exekutionsordnung (EO) § 35 · Einwendungen gegen den Anspruch
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