Muss das Gericht meinen Vorschlag zur Aufteilung des Hauses behandeln?
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Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 08.08.2024 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2000)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Derartige Teilungsvorschläge sind nach höchstgerichtlicher Judikatur kein echtes Klagebegehren; das Gericht hat demnach auch dann, wenn es dem als Begehren gestalteten Teilungsvorschlag nicht folgen will, die Klage nicht abzuweisen, sondern die angemessene Art der Teilung zu verfügen.OGH 5 Ob 151/08d, 26.08.2008
- Die Erstattung konkreter Teilungsvorschläge durch die Parteien hat aber die Konsequenz, dass das Prozessgericht darüber zu verhandeln hat und die Durchführung nicht dem Exekutionsrichter im Verfahren nach § 351 EO überlassen kann.OGH 5 Ob 151/08d, 26.08.2008
- Werden konkrete Teilungsvorschläge erstattet, binden diese das Gericht nicht.OGH 5 Ob 151/08d, 26.08.2008
- Hier: Begründung von Wohnungseigentum.OGH 3 Ob 52/02x, 26.06.2002
- Im Exekutionsantrag nach § 351 EO muss kein Teilungsvorschlag gemacht werden. Ein solcher Antrag wäre auch für das Gericht nicht bindend.OGH 3 Ob 52/02x, 26.06.2002
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- Im Teilungserkenntnis enthaltene Teilungsregeln oder Teilungsanordnungen binden das Exekutionsgericht.OGH 3 Ob 52/02x, 26.06.2002
- Wenn im Klagebegehren kein Teilungsvorschlag enthalten ist, genügt die allgemeine Prüfung der Möglichkeit und Tunlichkeit der Begründung von Wohnungseigentum.OGH 5 Ob 17/01p, 24.04.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113832 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 13.
- OGH 5 Ob 12/24m, 08.08.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 Ob 150/18v, 19.12.2018, Fall aus Vorarlberg
- OGH 5 Ob 110/18i, 03.10.2018, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 138/18g, 28.08.2018, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 100/16s, 11.07.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 830
- ABGB § 841
- Exekutionsordnung (EO) § 351 · Aufhebung einer Gemeinschaft
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nicht immer, aber oft. Grundsätzlich muss eine Klage auf körperliche Teilung keinen Vorschlag enthalten. Erscheint eine solche Teilung aber unwahrscheinlich, etwa bei einem landwirtschaftlichen Betrieb mit unterschiedlich gutem Boden und mit Inventar, müssen Sie zumindest mit einem konkreten Vorschlag zeigen, dass sie ohne wesentlichen Wertverlust möglich ist.
Nein. Haben sich die Miteigentümer bindend über die Teilung geeinigt, steht diese Vereinbarung einer gerichtlichen Teilung entgegen. Verweigert aber ein Miteigentümer die vereinbarte Mitwirkung überhaupt, etwa die Wahl eines Teils nach einem Teilungsvorschlag, ist die Vereinbarung kein Hindernis mehr.