Kann ich einwenden, dass die Teilung jetzt zum falschen Zeitpunkt kommt?
günstig für Miteigentümer betrifft Miteigentümer, Grundstückseigentümer
Ja. Umstände, die erst nach dem maßgeblichen Zeitpunkt im Vorverfahren eingetreten sind und die Teilung gerade jetzt unpassend machen, können Sie mit einer Klage gegen den Anspruch geltend machen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 25.08.2020 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Umstände, die erst nach dem im § 35 Abs 1 Satz 2 EO maßgebenden Zeitpunkt eintreten und Unzeit der Teilung bewirken, können mit Einwendungen nach § 35 EO geltend gemacht werden.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0001184 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 5 Ob 131/20f, 25.08.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 830
- Exekutionsordnung (EO) § 35 · Einwendungen gegen den Anspruch
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