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Kann ich mit dieser Klage einen neuen Titel bekommen?

betrifft Gläubiger, Schuldner, Kläger, Beklagter
Diese besondere Klage dient nur dazu, bestimmte Voraussetzungen für die Vollstreckung eines schon vorhandenen Titels nachzuweisen. Ein neuer Titel entsteht dadurch nicht. Sie kommt nur in jenen gesetzlich vorgesehenen Fällen in Betracht, in denen der Nachweis mit Urkunden nicht erbracht werden kann.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 30.07.2026 (22 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Der Zweck der Klage nach § 10 EO ist der Nachweis bestimmter Vollstreckbarkeitsvoraussetzungen für einen bereits vorhandenen Exekutionstitel, aber nicht die Schaffung eines neuen Titels. Es kommen nur die in § 7 Abs 2 und § 9 EO vorgesehenen Fälle in Betracht, wenn der erforderliche urkundliche Nachweis auf die dort vorgesehene Art nicht erbracht werden kann.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0001384 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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