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Wonach richtet sich der Streitwert meiner Klage gegen die Vollstreckung?

betrifft Schuldner, Gläubiger, Kläger
Geht es um eine Geldforderung, richtet sich der Wert nach der Höhe der bekämpften betriebenen Forderung. Das Gericht bewertet den Streitgegenstand nicht eigens; eine trotzdem vorgenommene Bewertung bleibt unbeachtlich.

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Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 30.08.2017 (32 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1978)

Handelt es sich bei der Anlassexekution um eine Exekution wegen Geldforderungen, ist die Höhe der bekämpften betriebenen Geldforderung bestimmend für den Beschwerdegegenstand im Sinne des § 502 Abs 2 Z 2 und 3 Abs 3 ZPO. Eine Bewertung des Streitgegenstandes nach § 500 Abs 2 ZPO hat nicht stattzufinden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0001618 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 32.

Im Gesetz

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