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Wie hoch ist der Streitwert bei einer Klage gegen Unterhaltsvollstreckung?

betrifft Unterhaltspflichtige, Unterhaltsberechtigte, Geschiedene
Der Wert entspricht nicht einfach dem eingetriebenen Betrag, sondern richtet sich nach der Höhe des Unterhaltsanspruchs. Für den laufenden Unterhalt wird dafür das Dreifache der Jahresleistung angesetzt. Eine gesonderte Bewertung durch das Gericht ist nicht nötig.

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Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 30.08.2017 (22 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1953)

Da nach der Einleitung einer Exekution zur Hereinbringung von Unterhaltsforderungen der Verpflichtete seine Einwendung, dass der Unterhaltsanspruch aus dem Exekutionstitel erloschen ist, durch eine Klage nach § 35 EO geltend machen kann (nach der Entscheidung Rechtsprechung 1928 Nr 350 sogar "muss"), kann der Streitwert nicht gleich hoch wie die eingetriebene Forderung sein, sondern muss durch die Höhe des Anspruches bestimmt werden (SZ 19/340).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0001623 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 22.

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