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Wann war ein ausländisches Gericht aus österreichischer Sicht zuständig?

betrifft Geschiedene, Eltern, Kläger, Beklagter
Geprüft wird, ob nach österreichischen Regeln irgendein Gericht des anderen Staates zuständig gewesen wäre, sofern Österreich diese Sache nicht ausschließlich für sich beansprucht. Es muss nicht gerade jenes Gericht sein, das entschieden hat. Ob die Klage nach dem Recht des anderen Staates dort eingebracht werden durfte, spielt keine Rolle.

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Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 27.11.2019 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1986)

Ist die "österreichische Jurisdiktionsformel" anzuwenden, wird die Zuständigkeit der Behörden des Erststaates unter Anwendung des österreichischen Rechts geprüft; wird von Österreich nicht die ausschließliche inländische Gerichtsbarkeit beansprucht, ist zu prüfen, ob irgendeine Gerichtsbehörde des anderen Staates, also nicht unbedingt das erkennende Gericht, nach irgendeinem österreichischen Zuständigkeitstatbestand abstrakt zuständig geworden wäre. Es kommt nicht darauf an, ob die Klage bei einer Gerichtsbehörde des anderen Staates nach dessen Recht anhängig gemacht werden konnte.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0002369 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 11.

Im Gesetz

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