Kann mein Rekurs mein Ergebnis auch verschlechtern?
betrifft Rechtsmittelwerber, Kläger, Beklagte, Antragsteller
Ja. Im Rekursverfahren gilt kein Verschlechterungsverbot. Das Gericht darf die angefochtene Entscheidung also auch zu Ihrem Nachteil ändern, selbst wenn nur Sie das Rechtsmittel erhoben haben. Das gilt in Exekutions-, Außerstreit- und Verlassenschaftssachen ebenso.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 27.09.2016 (57 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1952)
Kein Verbot der reformatio in peius im Rekursverfahren.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Exekutionsverfahren.OGH 3 Ob 145/17w, 30.08.2017
- Im Verfahren über Rekurse gegen „echte“ Aufhebungsbeschlüsse des Rekursgerichts gemäß § 527 Abs 2 ZPO gilt das Verbot der reformatio in peius nicht.OGH 1 Ob 98/16t, 27.09.2016
- Hat das Rekursgericht den erstinstanzlichen Beschluss ersatzlos behoben, handelt es sich nicht um einen „echten" Aufhebungsbeschluss, der die reformatio in peius zuließe.OGH 3 Ob 39/06s, 27.06.2006
- Rekursverfahren betreffend den Aufhebungsbeschluss des Rekursgerichtes.OGH 3 Ob 58/02d, 28.05.2003
- Außerstreitverfahren.OGH 7 Ob 615/81, 02.07.1981
- Exekutionsverfahren.OGH 3 Ob 111/78, 26.09.1979
- § 26 WEG 1975.OGH 5 Ob 1/79, 13.02.1979
- Meistbotserteilungsverfahren.OGH 3 Ob 82/74, 11.02.1975
- Außerstreitsachen.OGH 1 Ob 8/74, 13.02.1974
- Abhandlungsverfahren.OGH 1 Ob 148/72, 05.07.1972
- Pflegschaftsverfahren.OGH 7 Ob 125/72, 17.05.1972
- Hier: Rekursverfahren betreffend einen Aufhebungsbeschluss des Berufungsgerichtes.OGH 7 Ob 168/71, 13.10.1971
- AbhandlungsverfahrenOGH 1 Ob 4/70, 29.01.1970
- Daher kann der OHG über Rekurs des Gegners der gefährdenten Partei gegen einen die abweisliche Entscheidung aufhebenden Beschluss des Rekursgerichtes sofort die begehrte einstweilige Verfügung erlassen.OGH 3 Ob 124/56, 14.03.1956
- Für die Beschwerde gegen einen Aufhebungsbeschluss im Rückstellungsverfahren.OGH Rkv 182/53, 10.10.1953
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0002480 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 57.
- OGH 1 Ob 98/16t, 27.09.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 65 · Rekurs
- EO § 402 · Rekurs
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 526
- ZPO § 527
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Kein Verschlechterungsverbot beim Rekurs
Verfahrensrecht · Verschlechterung im letzten Rechtszug
Verfahrensrecht · Verschlechterungsverbot nach einer Aufhebung
Verfahrensrecht · Verschlechterung trotz eigenem Rechtsmittel
Exekution · Neuerungsverbot im Exekutionsrekurs