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Kann mein eigenes Rechtsmittel mein Ergebnis verschlechtern?

günstig für Beklagter betrifft Kläger, Beklagter, Arbeitnehmer, Rechtsmittelwerber
Gibt das Höchstgericht Ihrem Rechtsmittel gegen einen Aufhebungsbeschluss statt, kann es zugleich über die Berufung der Gegenseite entscheiden. Dabei kann das Ersturteil abgeändert und die Klage abgewiesen werden. Ein Verstoß gegen das Verbot der Verschlechterung liegt darin nicht.

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Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 27.05.2026 (65 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Da § 519 Abs 2 ZPO idF ZVN 1983 bei Spruchreife die Entscheidungsbefugnis des Berufungsgerichtes über die Berufung an den OGH devolviert, liegt kein Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot vor, wenn dem Rekurs der Klägerin gegen den Aufhebungsbeschluss infolge Spruchreife stattgegeben, aber über die Berufung des Beklagten das Urteil erster Instanz abgeändert und das Klagebegehren abgewiesen wird.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 11 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043853 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 65.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Verbesserung eines ungenauen Klagebegehrens

Hält das Berufungsgericht Ihr Klagebegehren anders als die erste Instanz für zu ungenau, darf es die Klage nicht einfach abweisen. Es muss das Urteil aufheben und dafür sorgen, dass Sie Gelegenheit bekommen, Ihren Antrag zu verbessern. Geschieht das nicht, ist das Berufungsverfahren mangelhaft.

günstig für Kläger Rechtsmittel trotz Antrag auf Überweisung

Nein. Wurde Ihre Klage wegen Unzuständigkeit zurückgewiesen und beantragen Sie neben dem Rechtsmittel hilfsweise, die Klage an ein anderes Gericht zu überweisen, bleibt Ihr weiteres Rechtsmittel zulässig. Bis 2021 sah der Rechtssatz das umgekehrt: Der gleichzeitige Überweisungsantrag machte das Rechtsmittel jedenfalls unzulässig.

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