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Bin ich vor einer Verschlechterung durch mein Rechtsmittel geschützt?

betrifft Kläger, Beklagte, Parteien eines Zivilverfahrens
Beim Rekurs gegen einen Aufhebungsbeschluss des Berufungsgerichts gilt der Grundsatz nicht, dass sich Ihre Lage durch Ihr eigenes Rechtsmittel nicht verschlechtern darf.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1949, zuletzt bestätigt am 25.02.2026 (102 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1949)

Im Rekursverfahren gegen einen Aufhebungsbeschluss des Berufungsgerichtes gilt der Grundsatz der Unzulässigkeit der reformatio in peius nicht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043939 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 102.

Im Gesetz

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