Bin ich vor einer Verschlechterung durch mein Rechtsmittel geschützt?
betrifft Kläger, Beklagte, Parteien eines Zivilverfahrens
Beim Rekurs gegen einen Aufhebungsbeschluss des Berufungsgerichts gilt der Grundsatz nicht, dass sich Ihre Lage durch Ihr eigenes Rechtsmittel nicht verschlechtern darf.
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Ständige Rechtsprechung seit 1949, zuletzt bestätigt am 25.02.2026 (102 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1949)
Im Rekursverfahren gegen einen Aufhebungsbeschluss des Berufungsgerichtes gilt der Grundsatz der Unzulässigkeit der reformatio in peius nicht.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Im Verfahren über Rekurse gegen „echte“ Aufhebungsbeschlüsse des Rekursgerichts gemäß § 527 Abs 2 ZPO gilt das Verbot der reformatio in peius nicht.OGH 1 Ob 98/16t, 27.09.2016
- Der Oberste Gerichtshof hat auch die Rechtsausführungen der Rekursbeantwortung, die vom Standpunkt des Berufungsgerichts abweichende Darlegungen enthalten können, soferne sie nur mit dem Prozessinteresse des Einschreiters vereinbar sind, zu berücksichtigen.OGH 9 ObA 39/15y, 29.04.2015
- Der Umstand, dass die Klägerin die gänzliche Stattgebung ihres Begehrens, der Beklagte hingegen dessen gänzliche Abweisung (und daher die Wiederherstellung des Ersturteils) anstrebt, hindert daher eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in der Sache nicht.OGH 7 Ob 244/06t, 29.11.2006
- Der Oberste Gerichtshof kann im Umfang der Aufhebung durch das Berufungsgericht selbst in der Sache erkennen. Im Rekursverfahren gegen einen Aufhebungsbeschluss nach § 519 Abs 1 Z 2 ZPO (§ 496 ZPO) gilt das Verbot der reformatio in peius nicht. Dass die Kläger die gänzliche Stattgebung ihres Begehrens, die Nebenintervenientinnen hingegen dessen gänzliche Abweisung anstreben, hindert eine Entscheidung in der Sache nicht.OGH 6 Ob 130/05v, 16.02.2006
- Anstelle des Aufhebungsbeschlusses kann der Oberste Gerichtshof daher auch auf Rekurs der Kläger ein Urteil auf Klagsabweisung fällen.OGH 7 Ob 2253/96s, 04.12.1996
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Sachentscheidung nach § 519 Abs 2 Satz 2 ZPO.OGH 4 Ob 358/84, 11.09.1984
- Sogleich Sachentscheidung.OGH 7 Ob 13/80, 13.03.1980
- Kein Verbot der reformatio in peius im Verfahren über Rekurse gegen Aufhebungsbeschlüsse.OGH 5 Ob 297/61, 27.09.1961
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043939 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 102.
- OGH 17 Ob 3/25b, 25.02.2026, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 153/24z, 29.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 7/25g, 19.03.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 ObS 1/24s, 25.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 36/23a, 16.04.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 8/23t, 28.06.2023, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 10/23m, 27.06.2023, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 7/23w, 27.06.2023, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 66/23x, 27.06.2023, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 33/23v, 27.06.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
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