Schützt ein eingetragenes Verkaufsverbot mein Haus vor der Versteigerung?
günstig für Eigentümer betrifft Liegenschaftseigentümer, Gläubiger, Ehegatten, Eltern, Kinder
Ja, wenn das Verbot im Grundbuch vor dem Recht des betreibenden Gläubigers eingetragen wurde. Dann kann die Liegenschaft nur versteigert werden, wenn die Person zustimmt, zu deren Gunsten das Verbot eingetragen ist. Ein erst später eingetragenes Verbot hindert die Versteigerung dagegen nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 27.01.2026 (20 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1976)
Ein rechtswirksam einverleibtes, dem Pfand- oder Befriedigungsrecht des betreibenden Gläubigers vorausgehendes Veräußerungsverbot hindert die Zwangsversteigerung der Liegenschaft, soferne nicht der Verbotsberechtigte der Zwangsversteigerung zustimmt (Heller-Berger-Stix II S 1090, SZ 19/265, SZ 27/93, EvBl 1962/506 uva - vgl auch SZ 15/17).
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dies gilt ebenso für den (kridamäßigen) Beitritt zu einem bereits anhängigen Zwangsversteigerungsverfahren, weil ein Beitritt keine bessere Rechtsstellung als eine selbst betriebene Exekutionsführung verschaffen kann.OGH 8 Ob 109/13g, 29.11.2013
- Ein dem Befriedigungsrecht der betreibenden Partei im Range nachgehendes Belastungs- und Veräußerungsverbot steht der Bewilligung der Zwangsversteigerung nicht entgegen.OGH 3 Ob 14/88, 27.04.1988
- Ein gleichzeitig einverleibtes Veräußerungsverbot steht der Zwangsversteigerung jedoch nicht entgegen.OGH 3 Ob 151/87, 27.01.1988
- Eine ausdrückliche Zustimmungserklärung des Verbotsberechtigten ist nötig.OGH 3 Ob 108/86, 10.12.1986
- Das Eingehen einer Solidarschuld durch den Verbotsberechtigten ist als stillschweigend erklärte Zustimmung zur<br/>späteren Exekution in die Liegenschaft des Mitverpflichteten zu werten.OGH 7 Ob 519/84, 22.03.1984
- Das Verbot kann auch durch einen eine Solidarverpflichtung aller Verbotsberechtigten beinhaltenden Exekutionstitel beseitigt<br/>werden.OGH 3 Ob 120/83, 30.11.1983
- Diese Verbote sollen nicht verhindern, dass der Gläubiger zur Sicherung oder Befriedigung einer Forderung, für die<br/>ihm der Liegenschaftseigentümer und der Verbotsberechtigte zur ungeteilten Hand haften, auf die Liegenschaft Exekution führen kann.OGH 3 Ob 609/83, 30.11.1983
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0002625 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 20.
- OGH 3 Ob 205/25f, 27.01.2026, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 364c
- Exekutionsordnung (EO) § 133 · Exekutionsantrag
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