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Wann muss ich meinen Widerspruch in einem eigenen Prozess klären?

günstig für Widersprechender betrifft Gläubiger, Pfandgläubiger, Eigentümer
Nur dann, wenn die Entscheidung von Tatsachen abhängt, die in der Verhandlung behauptet wurden und strittig geblieben sind. Geht es bloß um Rechtsfragen, muss das Gericht selbst entscheiden und darf Sie nicht auf einen eigenen Prozess verweisen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 19.12.2019 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1976)

Die Verweisung auf den Rechtsweg darf nur erfolgen, wenn die Entscheidung über den Widerspruch von der Feststellung des in der Verteilungstagsatzung behaupteten und strittig gebliebenen Sachverhaltes abhängt, nicht aber, wenn bloße Rechtsfragen zu klären sind.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0003359 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

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