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Bis wann muss ich meine Ansprüche bei der Verteilung anmelden?

betrifft Gläubiger, Pfandgläubiger, Schuldner
Wurde eine Liegenschaft versteigert und wird der Erlös verteilt, müssen Sie bestimmte Ersatzansprüche spätestens bei der Verhandlung über die Verteilung geltend machen. Melden Sie sich erst später, sind diese Ansprüche verloren.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 26.08.2024 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1973)

Ersatzansprüche gem § 222 Abs 3 und 4 EO müssen spätestens in der Verteilungstagsatzung erhoben werden (Heller-Berger-Stix S 1521, 1524).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0003608 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

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