Kann ich mein Geld später noch verlangen, wenn ich nichts geltend machte?
günstig für Liegenschaftseigentümer betrifft nachrangige Gläubiger, Banken, Liegenschaftseigentümer
Wer als nachrangiger Pfandgläubiger seinen Ersatzanspruch im Verteilungsverfahren nicht geltend gemacht hat, kann später nichts mehr fordern. Gegen den Eigentümer der nicht versteigerten Liegenschaft steht ihm auch kein Anspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung zu.
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Ständige Rechtsprechung seit 1930, zuletzt bestätigt am 12.04.2023 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1930)
Der Nachhypothekar, der den Ersatzanspruch nach § 222 Abs 4 EO nicht geltend gemacht hat, kann gegen den Eigentümer der nicht versteigerten Liegenschaft keinen Bereicherungsanspruch erheben.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0003612 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 5 Ob 234/22f, 12.04.2023
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1041
- Exekutionsordnung (EO) § 222 · Simultanhypothek
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