Muss das Gericht mich auf Fehler meiner Forderungsanmeldung hinweisen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 27.05.2020 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2003)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Erstreckung der Verteilungstagsatzung wegen unzureichender Urkunden iSd § 210 EO.OGH 3 Ob 52/22a, 28.04.2022
- Hier: Ausnahmsweise anders bei unvollständiger und daher irreführender Anleitung schon vor der Verteilungstagsatzung.OGH 3 Ob 2/20w, 27.05.2020
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117431 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 3 Ob 2/20w, 27.05.2020
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 210 · Forderungsanmeldung
- EO § 211 · Angabe des Entschädigungs- oder Kapitalbetrags
- EO § 212 · Verhandlung über die Ansprüche
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 182
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Bei einer exekutiven Zuweisung steht es nicht im Belieben des Gläubigers, den Betrag abweichend von den gesetzlichen Regeln auf eine weniger gesicherte Forderung zu verrechnen. Auf eine Vereinbarung mit dem Schuldner, Zahlungen nach eigenem Ermessen anzurechnen, kann er sich dann nicht berufen. Für Zahlungen während eines Exekutionsverfahrens gilt diese Regel dagegen nicht.
Solange noch keine Vollstreckung läuft, können Sie feststellen lassen, dass die rechtskräftig zugesprochene Forderung erloschen ist. Wird während dieses Verfahrens die Vollstreckung bewilligt, bleibt Ihr rechtliches Interesse bestehen. Auf eine Gegenrechnung, die Sie schon im früheren Verfahren hätten vornehmen können, dürfen Sie die Klage aber nicht stützen.