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Bekomme ich mein Geld noch, wenn ich die Frist versäumt habe?

günstig für Gläubiger betrifft Gläubiger, Pfandgläubiger, Banken, Verpflichtete
Wurden Sie als gesicherter Gläubiger bei der Verteilung des Versteigerungserlöses nicht berücksichtigt, weil Sie Ihre Forderung nicht ordnungsgemäß angemeldet haben, verlieren Sie nur die Teilnahme an dieser Verteilung. Ihr Anspruch selbst bleibt bestehen. Sie können ihn gegen jene gerichtlich geltend machen, die dadurch zu Unrecht mehr bekommen haben.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 19.12.2019 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2005)

Die mangelnde Berücksichtigung eines Höchstbetragspfandgläubigers bei der Meistbotsverteilung führt nicht zum Verlust des materiell-rechtlichen Anspruchs, sondern nur zu dem des verfahrensrechtlichen Teilnahmeanspruchs. Demnach kann ein mangels ordnungsgemäßer Anmeldung nicht zum Zug gekommener Gläubiger seinen materiell-rechtlichen Anspruch gegen die zu Unrecht Beteiligten im Rechtsweg geltend machen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119635 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Verfallsvereinbarung beim Pfand

Nein. Eine Vereinbarung, wonach der verpfändete Gegenstand bei Zahlungsverzug einfach dem Gläubiger zufällt, ist ungültig. Das Gesetz will verhindern, dass Sie im Vertrauen darauf, ohnehin zahlen zu können, einen meist viel wertvolleren Gegenstand aufgeben. Nach der späteren Rechtsprechung gilt dieses Verbot auch für ähnliche Sicherungsgeschäfte.

günstig für Schuldner Wiederaufleben der Forderung nach Ausgleich

Nein, wenn Sie es selbst versäumt haben. Die volle Forderung lebt nach Aufhebung des Ausgleichs nur wieder auf, wenn allein den Schuldner ein Verschulden daran trifft, dass sie nicht rechtzeitig geltend gemacht wurde. War auch Ihre eigene Sorglosigkeit im Spiel, bleibt es bei der Quote.

Verwandte Fragen

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