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Kann ich nach der Verteilung des Versteigerungserlöses noch etwas fordern?

günstig für Gläubiger betrifft Gläubiger, Schuldner, Pfandgläubiger, Ersteher
Ja, aber nur in engen Grenzen. Sie können den zu Unrecht Begünstigten klagen, wenn Sie Ihren Anspruch auf einen Umstand stützen, über den im Verteilungsbeschluss nicht entschieden wurde. Geht es dagegen um etwas, worüber bereits entschieden wurde, steht die Rechtskraft des Beschlusses entgegen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 19.12.2019 (8 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1966)

Zulässigkeit der Bereicherungsklage des bei der Meistbotverteilung Verkürzten aus einem in einer Widerspruchsentscheidung nicht entschiedenen Grund. (Wie Judikat Nummer 220).

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019816 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Rückforderung vom neuen Gläubiger

Haben Sie an denjenigen gezahlt, dem die Forderung abgetreten wurde, können Sie das zu Unrecht Gezahlte auch von ihm zurückfordern. Das gilt selbst dann, wenn ihm die Forderung nur zum Inkasso übertragen wurde.

günstig für Schuldner Zahlung trotz laufendem Rechtsmittel

Ja. Zahlen Sie aufgrund eines Urteils, das noch bekämpft werden kann, ist das erkennbar nur für den Fall gemeint, dass dieses Urteil hält. Wird es später aufgehoben oder der Anspruch aberkannt, können Sie das Gezahlte zurückfordern; eine bewilligte Zwangsvollstreckung ist auf Ihren Antrag einzustellen.

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