Kann ich Zubehör meines Grundstücks getrennt verpfänden?
günstig für Grundstückseigentümer betrifft Grundstückseigentümer, Pfandgläubiger, Kreditnehmer
Sachen, die dauerhaft einem Grundstück dienen, gehören rechtlich zur Liegenschaft. Sie können darüber nur dann gesondert verfügen, etwa sie verpfänden, wenn Sie diese Zuordnung bewusst aufheben, die Sache vom Grundstück trennen und ihre wirtschaftliche Bestimmung für das Grundstück endet.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 29.08.2017 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1963)
Die vertragsmäßige Bestellung dinglicher Rechte an Zubehör ist dann möglich, wenn durch einen Willensakt des Verfügungsberechtigten die Zubehöreigenschaft aufgehoben wird, wenn das Zubehör von der Hauptsache getrennt wird und die wirtschaftliche Dienstbestimmung beendet ist. (Hier: Verpfändung von Liegenschaftszubehör).
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0003750 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 6 Ob 127/17w, 29.08.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 294
- ABGB § 448
- Exekutionsordnung (EO) § 252 · Liegenschaftszubehör
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