Kann ich als Miteigentümer Sachen zum Grundstückszubehör machen?
günstig für Miteigentümer betrifft Miteigentümer, Grundstückseigentümer, Gläubiger
Ja. Wer Eigentümer beweglicher Sachen ist, kann diese einem Grundstück als Zubehör widmen, auch wenn ihm das Grundstück nur zum Teil gehört. Eine Übergabe der Sachen an die anderen Miteigentümer ist dafür nicht nötig.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 29.08.2017 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1966)
Als Zubehör einer Liegenschaft widmen kann der Eigentümer der Fahrnisse, auch wenn er nicht Alleineigentümer der Liegenschaft ist; es bedarf hiebei keiner Übergabe der Fahrnisse an den Liegenschaftsmiteigentümer.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0003780 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 6 Ob 127/17w, 29.08.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 294
- Exekutionsordnung (EO) § 252 · Liegenschaftszubehör
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