Ändert sich meine Schuld, wenn sie gepfändet wird?
betrifft Schuldner, Gläubiger, Drittschuldner, Arbeitgeber
Wird eine Forderung gepfändet und einem Gläubiger zur Einziehung überwiesen, darf der bisherige Gläubiger darüber nicht mehr frei verfügen. Die Forderung selbst bleibt inhaltlich unverändert bestehen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 24.09.2025 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Durch die Pfändung einer Forderung und durch die Überweisung derselben zur Einziehung wird zwar die Verfügungsgewalt des Verpflichteten eingeschränkt, die Forderung bleibt aber ihrem Inhalt und Rechtsgrund nach dieselbe.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0003855 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 3 Ob 122/25z, 24.09.2025, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 308 · Rechte des Verwalters und des betreibenden Gläubigers
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