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Kann ich gegen Beschlüsse im Teilungsverfahren etwas unternehmen?

betrifft Miteigentümer, Verpflichteter, Gläubiger
Teilweise ja. Der Ausschluss von Rechtsmitteln im Teilungsverfahren wird eng ausgelegt. Gegen die Einstellung des Verfahrens, gegen Entscheidungen über Kosten und gegen Eintragungen im Grundbuch können Sie vorgehen; gegen die bloße Fortsetzung des Verfahrens dagegen nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 26.05.2020 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1978)

§ 351 Abs 2 EO ist einschränkend auszulegen. Ein Einstellungsbeschluß, sowie Beschlüsse über die Festsetzung und Auferlegung von Kosten, sowie grundbücherliche Eintragungen müssen anfechtbar sein.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0004296 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Im Gesetz

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