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Kann ich gegen einen Beschluss im Verlassenschaftsverfahren vorgehen?

günstig für Dritter betrifft Erben, Gläubiger, Dritte, Angehörige
Wenn ein Beschluss im Verlassenschaftsverfahren Ihre Rechte verletzt, können Sie sich dagegen mit einem Rekurs wehren. Das gilt auch, wenn Sie an diesem Verfahren selbst nicht beteiligt waren.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 28.10.2024 (21 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1953)

Der durch einen Beschluß des Abhandlungsgerichtes in seinen Rechten verletzte, am Abhandlungsverfahren nicht beteiligte Dritte hat ein Rekursrecht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 12 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0006248 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 21.

Im Gesetz

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