Kann ich Beschlüsse bei der Grundbuchsanlegung bekämpfen?
betrifft Grundeigentümer, Anrainer
Nur zum Teil. Im Verfahren zur Anlegung und Ergänzung des Grundbuchs sind allein jene Beschlüsse anfechtbar, die das Gesetz ausdrücklich aufzählt. Alles andere, etwa die Festsetzung eines Stichtags, können Sie nicht bekämpfen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 20.03.2019 (6 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1989)
Der Beschluß des OLG nach § 35 Abs 1 AllgGAG zählt nicht zu den in § 62 taxativ aufgezählten Beschlüssen und unterliegt daher keiner Anfechtung (hier: Festsetzung des Stichtages gemäß § 30 Abs 3 AllgGAG).
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Nach hA bezeichnet § 62 AllgGAG die anfechtbaren Beschlüsse taxativ.OGH 5 Ob 99/09h, 09.06.2009
- Im Grundbuchsanlegungs- und ergänzungsverfahren unterliegen nur die in § 62 AllgGAG angeführten Beschlüsse einer Anfechtung.OGH 5 Ob 235/97p, 24.06.1997
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0049674 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 5 Ob 14/19y, 20.03.2019, Fall aus Tirol
Genannte Normen
AllgGAG §30; AllgGAG §35; AllgGAG §62
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