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Verliere ich das Recht auf Teilung durch eine Benützungsregelung?

günstig für Kläger betrifft Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Kläger
Nein. Der Anspruch auf Aufhebung der Gemeinschaft besteht unabhängig davon, ob es eine Regelung über die Benützung gibt oder nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 29.05.2018 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1956)

Der Teilungsanspruch ist vom Anspruch auf Benützungsregelung unabhängig.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013356 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Teilungsvereinbarung als Klagehindernis

Nein. Haben sich die Miteigentümer bindend über die Teilung geeinigt, steht diese Vereinbarung einer gerichtlichen Teilung entgegen. Verweigert aber ein Miteigentümer die vereinbarte Mitwirkung überhaupt, etwa die Wahl eines Teils nach einem Teilungsvorschlag, ist die Vereinbarung kein Hindernis mehr.

günstig für Beklagter Teilung trotz schwerer Nachteile

Ja, das ist möglich. Führt die Teilung dazu, dass Sie durch die Versteigerung des Hauses Ihre Wohnung verlieren, während der Kläger die seine behält, sind die Interessen krass ungleich. Ein solches Begehren gilt als zur Unzeit und zum Nachteil des Beklagten erhoben.

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