Darf das Gericht die bisherige Nutzung einfach beibehalten?
betrifft Miteigentümer, Wohnungseigentümer
Ja. Regelt das Gericht, wie mehrere Eigentümer eine gemeinsame Sache benützen, darf es den bisher tatsächlich gelebten Zustand als angemessen zugrunde legen. Das ist für sich genommen nicht zu beanstanden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 18.04.2023 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Es ist nicht unzulässig, wenn die Vorinstanzen den bisher bestehenden faktischen Zustand ihrer (Benützungs-) Regelung als angemessen zugrunde legten.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0007543 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 4.
- OGH 5 Ob 155/22p, 18.04.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 3 Ob 65/18g, 14.08.2018, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 833 · Rechte der Theilhaber in der gemeinschaftlichen Sache
- Außerstreitgesetz (AußStrG) Art. 16
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