Zum Inhalt springen

Darf das Gericht die bisherige Nutzung einfach beibehalten?

betrifft Miteigentümer, Wohnungseigentümer
Ja. Regelt das Gericht, wie mehrere Eigentümer eine gemeinsame Sache benützen, darf es den bisher tatsächlich gelebten Zustand als angemessen zugrunde legen. Das ist für sich genommen nicht zu beanstanden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 18.04.2023 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Es ist nicht unzulässig, wenn die Vorinstanzen den bisher bestehenden faktischen Zustand ihrer (Benützungs-) Regelung als angemessen zugrunde legten.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0007543 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 4.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Eigentum und Grundbuch · Verfügbarkeit für die Nutzungsregelung
Eigentum und Grundbuch · Nutzungsregelung ist keine laufende Verwaltung
Eigentum und Grundbuch · Verfügbarkeit der Wohnung als Voraussetzung
Eigentum und Grundbuch · Benützungsregelung trotz Teilungsurteil
Eigentum und Grundbuch · Benützungsregelung unter Miteigentümern