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Genügt es, wenn ich etwas nur bei meiner Einvernahme sage?

betrifft Kläger, Beklagte, Parteien
Was Sie bei Ihrer Einvernahme als Partei erzählen, ersetzt nicht das förmliche Vorbringen im Verfahren. Tatsachen, auf die Sie sich stützen wollen, müssen Sie ausdrücklich vorbringen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 25.03.2026 (177 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1954)

Angaben in der Parteiaussage können Prozessbehauptungen nicht ersetzen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 28 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038037 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 177.

Im Gesetz

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