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Kann ich fehlende Nachweise durch eine Sicherheit ersetzen?

günstig für Gegner betrifft Antragsteller, Gegner, Gläubiger, Schuldner
Sie müssen Ihren behaupteten Anspruch glaubhaft machen, jedenfalls dann, wenn er strittig ist und das Gericht das verlangt. Eine Sicherheitsleistung kann nur eine unzureichende Bescheinigung ausgleichen, nicht aber das völlige Fehlen jeder Bescheinigung. Das gilt sowohl für den Grund als auch für die Höhe des Anspruchs.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 27.05.2024 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1971)

Die gefährdete Partei muss - zumindest auf Verlangen des Gerichtes und somit immer dann, wenn diese Frage strittig ist - den behaupteten Anspruch glaubhaft machen. Nur eine nicht ausreichende Bescheinigung des behaupteten Anspruches (so § 390 Abs 1 EO), keineswegs aber der völlige Mangel jeglicher Anspruchsbescheinigung kann durch Sicherheitsleistung ersetzt werden. Das gilt nicht nur für den Grund des Anspruches, sondern auch für dessen Höhe.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0005381 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 12.

Im Gesetz

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